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Poldi
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Verfasst am: Mi Mai 21, 2008 3:42 am Wohnung zur Miete |
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Die Kündigungsfrist bei Mietwohnungen beträgt drei Monate zum Monatsende. Das bedeutet genau, wenn du bis zum 30.06. kündigst, bist du offiziell ab dem 01.11. aus dem Mietvertrag heraus. Du musst nur dann nicht die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten, wenn dein Vermieter damit einverstanden ist, dass du einen Nachmieter für deine jetzige Wohnung findest, der sogleich einziehen möchte.
Natürlich gibt es auch einige wenige Vermieter, die nicht auf die Suche eines Nachmieters und die Kündigungsfrist achten, sondern ihre Mieter sogleich aus dem Mietvertrag herauslassen. In diesem Fall, solltest du dir vom Vermieter eine Erklärung unterschreiben lassen, dass er keine Mietzahlungen mehr erhalten möchte.
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