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Roberto2
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Hallo Sofie,
also, wenn in deinem Mietvertrag nix anderes vereinbart ist, sollte es normal reichen, wenn du sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt hast. Es gibt aber auch Regelungen, die besagen, je länger der Mieter in der Wohnung ist, desto länger staffelt sich praktisch die Kündigungsfrist hoch. Ist also nicht genau vereinbart im Mietvertrag, bis wann du kündigen musst, und dein Vermieter lässt sich nicht auf die sechs Wochen ein, kannst du leider schon das Pech haben, das halbe Jahr abbummeln zu müssen. Sowas ist ungerecht, aber wenn du dich beim Mieterbund oder im Internet mal ein bisschen schlau machst, gibt es bestimmt auch hier Ausnahmefälle, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen. Vielleicht hast Du ja auch einen Nachmieter, der dich indirekt aus dem Mietverhältnis entlässt. Lg Roberto |
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Sofimausi
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Hey Roberto,
danke für die Tipps, ich werde mich dringend darum bemühen das zu klären. Ganz herzliche Grüße Sofie |
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