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Clubgründer
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Hey flimmerkiste,
du brauchst keine Angst zu haben. Diese Kündigungsfrist ist absolut nicht üblich. Ich möchte sogar behaupten, dass sie rechtswidrig ist. Zum Einen muss meiner Meinung nach für beide Seiten die gleiche Kündigungszeit vereinbart sein, und zum Zweiten ist es üblich, dass sechs Wochen zum Quartalsende gekündigt werden muss. So besagen es zumindest die meisten Einheitsmietverträge. Also am besten holst Du dir im Geschäft einen Einheitsmietvertrag, und versuchts damit noch einmal dein Glück bei deinem zukünftigen Vermieter. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen. Clubgründer |
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