| Wohnungen mieten |
| Wohnungen mieten |
|
Paule
|
Hallo Friseuse80
Es ist nur von Vorteil für Dich, wenn du einen Mietvertrag mit deinem künftigen Vermieter machst. Denn dann habt ihr beide euere Rechte und Pflichten über Hausordnung, Mietpreis und Kündigungsfrist bestens geklärt und abgesichert. Ob nun ein Mietvertrag nötig ist, kann ich dir nicht sagen. Frag doch einfach mal beim örtlichen Mieterbund nach. Lg Paule |
|||||||||
|
|
||||||||||
| Schriftform |
|
Es gibt gestezlich geregelte Bestimmungen zu Verträgen die der Schriftform bedürfen. Ein Mietvertrag gehört nur bedingt dazu. So ist Schriftform Pflicht, wenn ein Mietverhältnis auf Zeit oder auf Lebenszeit geschlossen wird. Andernfalls nicht. Allerdings sind mündliche ABsprachen immer kritisch, weil im schlimmsten Falle bei Streitigkeiten einfach Aussage gegen Aussage steht. Ob der Mietvertrag nun handschriftlich oder am Computer geregelt ist, ist egal. Wichtig ist, dass folgende Punkte geregelt werden:
- Mietparteien - Bez. d. Mietgegenstandes - Miete - Mietdauer - Kaution - Maklerprovision - Untershcrift |
|||||||||||||
|
|
||||||||||||||
| Wohnungen mieten |
|
||
|
Nächstes Thema: Aus Wohnung ausgeperrt Vorheriges Thema: immobilien lofts |
|

