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Alleswisser
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Hallo Brillenschlange,
Die Teilungserklärung ist tatsächlich - meines Wissens - wichtig, wenn Ihr Euch Eigentumswohnungen kaufen wollt. Demzufolge ist in der Teilungserklärung genau geregelt, was alles zum Besitz einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus gehört. Also welche Gartenanteile und welche Garagen oder Kellerräume. Sollte ich aber hier falsch liegen, könnte mich vielleicht jemand verbessern? Die Teilungserklärung ist aber in jedem Grundbuchamt einzusehen, in dem die Wohnungen verzeichnet sind, und deren Eigentümer festgehalten werden. Also ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen. Wenn nicht genug, dann versuch bei einem Anwalt Informationen darüber einzuholen. Liebe Grüße Alleswisser |
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