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Immobilien Schwerin
Äsar Wenig

Antworten mit Zitat
Wir wollen uns eine Eigentumswohnung in Schwerin kaufen, nun haben wir aber folgende Fragen: Müssen wir uns an den Reinigungskosten für die Treppenhausreinigung beteiligen? Wir würden unseren Teil des Treppenhauses selber putzen. Und zum Zweiten wegen der Abrechnungen. Ist es bei Eigentumswohnungen genau so wie bei Mietwohnungen, dass die Abrechnungen für alle Eigentümer auch erst am Jahresende kommt? Oder haben wir die Möglichkeit, die Abrechnung monatlich zu erhalten.
Wir waren bisher nur in Miete, und da mussten wir uns wohl den Wünschen oder den Vorgaben unseres Vermieters beugen, aber da wir selber Eigentümer werden wollen, wären Antworten auf diese Fragen recht interessant für uns.

Gruß
Familie Wenig
Immobilien Schwerin
Amalie Oster

Antworten mit Zitat
Hallo Familie Wenig,

mit all Eueren Fragen seid ihr am besten beraten, wenn Ihr euch mit den anderen Eigentümern zusammensetzt und all die Punkte ausdiskutiert. Denn dann werdet Ihr sicherlich eine Möglichkeit finden, damit alle Eigentümer zufrieden sind. Die Treppenhausreinigung könnte aber im Ernstfall schon von euch alleine auf euerem Stockwerk übernommen werden. Doch eigentlich schafft so eine Extra-Wurst - entschuldigt diesen Ausdruck - meisten ungute Stimmung unter den Eigentümern. Für die Abrechnung setzt ihr euch am besten mit dem Verkäufer der Wohnung in Verbindung.

Lg
Amalie
Immobilien Schwerin
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