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Dudai007
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Hallo Christine,
das ist so nicht so ganz einfach zu beantworten. Die erste Frage hierbei wäre, habt ihr dem Vermieter den Mangel angezeigt? Wenn ja, dann könnt ihr zweitens mal die Miete kürzen, da es beinahe schon unzumutbare Verhältnisse sind. Wenn ihr das beides schon gemacht habt, und er hat noch nicht daran geändert, dann habt ihr sicher das Recht, die Wohnung fristlos zu kündigen. Denn wer muss schon in einem Haus wohnen, das leckt. Also einfach mal beim Mieterbund nachfragen, ob ihr alles rechtlich korrekt gemacht habt, und dann dürfte einer Kündigung nichts mehr im Wege stehen. Es ist verständlich, dass keiner in einer Wohnung leben möchte, die ein Loch hat Also, ich hoffe, ich konnte euch weiterhelfen. Gruß Dudai007 |
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