| Wohnungen in Wiesbaden |
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Fr. Schwarz
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Hallo Hr. Schmidt,
als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie sich mit den übrigen Miteigentümer des Hauses über bestimmte Dinge abstimmen. Alles was das Haus insgesamt betrifft, müssen die übrigen Miteigentümer zustimmen. Es finden regelmäßige Gesellschafterversammlungen statt, zu denen alle Eigentümer eine offizielle Einladung erhalten. Wird ein Vorhaben geplant, wird dieses nur durch geführt, wenn die Mehrheit der Eigentümer dem zugestimmt hat. Wollen Sie sich genau erkundigen, sollten Sie sich mit den übrigen Miteigentümer des Hauses unterhalten. |
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