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Kristin
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Verfasst am: Mi Jan 30, 2008 8:41 pm Wohnung Münster |
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Wenn du dir wirklich sicher sein möchtest, welche Kündigungsfristen zu hast, solltest du deinen Vermieter einfach anrufen. Aber die gesetzlichen Kündigungsfristen liegen bei 3 Monate zum Monatsende. Das beudetet, wenn du bis zum 30.06. die Kündigung beim Vermieter eingereicht hast, kannst du zum 01.10. deine neue Wohnung beziehen. Wenn du die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht einhalten willst, solltest du deinen Vermieter fragen, ob die einen Nachmieter suchen kannst, um dann früher auszuziehen. Jedoch müssen die Vermieter sich auf diesen "Deal" nicht einlassen, dies liegt in ihrem Ermessensspielaum.
Damit deine Kündigung wirksam ist, solltest du diese erstens schriftlich einreichen un dir einen Nachweis geben lassen, dass diese eingegangen ist.
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