Ablösevereinbarung

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Unter einer Ablösevereinbarung versteht man einen Vertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie oder in vielen Fällen auch zwischen Mieter bzw. Vermieter und dem neuen Mieter einer Wohnung geschlossen wird. In der Regel wird in dieser Ablösevereinbarung die Übernahme von Möbeln, Einbauten oder sonstigem Inventar vereinbart. In der Regel fällt hierfür eine Ablösesumme an, die der neue Mieter an den alten Mieter oder den Vermieter zu zahlen hat. Auch andere Vereinbarungen, wie eine Mietpreisminderung oder eine Kaufpreisminderung können der Ablösevereinbarung zugrunde liegen. Rechtlich gesehen handelt es sich bei einer Ablösevereinbarung um einen reinen Kaufvertrag. Sinnvoll sind solche Vereinbarungen aber nur dann, wenn es sich um Mobiliar handelt, welches sich in einem neuwertigen Zustand befindet, beispielweise eine fast neue Einbauküche. Vielfach werden aber gerade im Mietbereich hohe Ablösesummen gefordert, die den Wert des Mobiliars weit übersteigen. Überschreitet die Summe in der Ablösevereinbarung den Zeitwert der Möbelstücke um mehr als 50 Prozent, so kann die getroffene Ablösevereinbarung als unwirksam erklärt werden.

 
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