Abnahme
Unter der Abnahme versteht man zum einen die Bestätigung der Fertigstellung einer bestimmten Leistung oder den Erfolg einer Lieferung. Bei der Abnahme bestätigt der Auftraggeber zudem die Mängelfreiheit, daher empfiehlt sich bei der Abnahme immer jemanden dabei zu haben, der sich ein wenig auskennt. Mängel müssen bei der Abnahme festgehalten werden, wenigstens solche, die sichtlich zu erkennen sind. Zum anderen versteht man unter der Abnahme aber auch eine Bestätigung seitens der zuständigen Behörden, die bei der Abnahme feststellen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht unterliegen, sind hiervon betroffen. Wie oft und in welchem Umfang eine Besichtigung der baulichen Anlage erfolgt, steht im Ermessen der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Üblich sind zwei Abnahmen: die Rohbau- und die Schlussabnahme. Mit der Schlussabnahme wird auch gleichzeitig die Wohnbewilligung ausgesprochen. Eine Bauabnahme kann auch der jeweilige Bauherr beantragen und darüber eine Bescheinigung verlangen

