Abschrift Grundbuch

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Die Abschrift aus dem Grundbuch wird auch häufig als Grundbuchauszug bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Abschrift, in der man alle Eintragungen die im Grundbuch vermerkt sind finden kann. Nicht nur bestehende und aktuelle Einträge sind in der Abschrift des Grundbuches zu erkennen, sondern auch solche die bereits älter sind oder sogar gelöscht. Jeder Dritte, der ein berechtigtes Interesse an einer solchen Abschrift hat, kann diese anfordern. Zu beantragen ist die Abschrift beim jeweils zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt ist eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichts, welches für alle Rechtvorgänge bezüglich Grundstücken zuständig ist. Bei der Beantragung muss jedoch ein berechtigtes Interesse an einer Abschrift nachgewiesen werden. Ein Grundbuchauszug wird vor allem vor dem Kauf einer Immobilie benötigt. Aber auch gegenüber dem Darlehensgeber muss durch die beglaubigte Abschrift aus dem Grundbuch die rangrichtige Eintragung einer Grundschuld nachgewiesen werden.

 
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