Abstandsflächen

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Unter einer Abstandsfläche versteht man die Fläche von einem Gebäude bis zur Grundstücksgrenze. Für jedes zu errichtende Gebäude muss ein bestimmter Abstand zu den jeweiligen Nachbargrundstücken eingehalten werde. Im Regelfall gilt ein Mindestabstand von 3 Metern, wenn das zu erbauende Gebäude eine Höhe von 3 Metern nicht überschreitet. Gemessen wir grundsätzlich von dem am weitesten hervorspringenden Gebäudeteil. Dabei werden Balkone und Erker jedoch nicht miteingeschlossen, da sie als untergeordnete Bauteile gelten, wenn ihre Tiefe 1,5 Meter nicht überschreitet. Da es zahlreiche Ausnahmen gibt, sollte man diesbezüglich einen genauen Blick in die Bauauflagen werfen. Beispielsweise gibt es auch eine Grenzbebauung, bei der diese entweder sogar vorgeschrieben ist oder erlaubt sein kann. Garagen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen beispielweise bis an die Nachbargrenze reichen. Doch hier gelten in den einzelnen Bundesländern die jeweiligen Bauordnungen. Je nach Größe müssen Garagen teilweise noch nicht einmal genehmigt werden.

 
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