Auflassung

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Unter der Auflassung versteht man die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer eines Grundstückes bzw. einer Immobilie bezüglich des Eigentumsübergangs. Mit dem Kaufvertrag allein ergeht kein Eigentumsübergang, auch wenn sich beide Vertragspartner einig sind. Diese Einigungserklärung, die auch Auflassung genannt wird, muss in Anwesenheit von Käufer und Verkäufer bei der zuständigen Stelle, abgegeben werden. Meist erfolgt diese Auflassung im Rahmen des Kaufvertrages vor einem Notar, der diese beurkundet. Jedoch kann die Auflassung aber auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Mit diesem Schritt erhält der Käufer der Immobilie oder des Grundstückes einen Rechtsanspruch auf den Eintrag des Eigentumswechsels in das jeweilige Grundbuch. Da zwischen dem Zeitpunkt der Einigung zwischen dem Käufer und Verkäufer und dem Eigentumsübergang eine große Zeitdifferenz entstehen kann, ist die Auflassung besonders wichtig. Erst die spätere Eintragung des Käufers in das Grundbuch bewirkt zusammen mit der Auflassung den Eigentumsübergang

 
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