Auszahlungsvoraussetzung
Unter einer Auszahlungsvoraussetzung versteht man eine Vereinbarung, die zwischen dem Darlehnsnehmer und dem Darlehensgeber innerhalb des Darlehensvertrages getroffen wird, und die sich auf die Auszahlung des Darlehensbetrages bezieht. Bevor der Darlehensgeber die Auszahlung der Summe veranlasst, müssen die Auszahlungsvoraussetzungen seitens des Darlehensnehmers erfüllt werden. Werden die entsprechenden Unterlagen wie vereinbart vorgelegt, so kann das Darlehen seitens des Kreditinstitutes erst ausbezahlt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Valutierung. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen gehören beispielweise die unterzeichneten Kreditverträge, benötigte Nachweise, wie Objektunterlagen, Fotos, Kaufvertrag und Einkommensnachweise. Welche Unterlagen und Nachweise zu erbringen sind, kann die jeweilige Bank individuell nach dem Einzelfall bestimmen. Zu den Auszahlungsvoraussetzungen gehört auch die Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch, und zwar an der vorher vereinbarten Rangstelle.

