Bau Kinderzulage
Die Bau-Kinderzulage wird auch häufig Baukindergeld genannt und wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Die Bau-Kinderzulage wurde im Rahmen der Eigenheimzulage gewährt, wenn in dem entsprechenden Haushalt Kinder lebten. Die Höhe der Bau-Kindergeldzulage lag bei 800 Euro im Jahr und wurde über acht Jahre lang gezahlt. Grundsätzlich wurde diese Förderung an alle gezahlt, deren Kinder unter 18 Jahre alt waren. Wenn die Kinder sich noch in Ausbildung befanden, Wehrdienst oder Zivildienst leisteten oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvierten wurde die Altersgrenze auf 27 Jahre erhöht. Die Bedingungen der Eigenheimzulage mussten die gesamten acht Jahre über erfüllt werden und die Kinder mussten in dieser Zeit dem Haushalt angehören. Alle die im Jahr 2005 noch einen Antrag stellen konnten und die Voraussetzungen erfüllen, bekommen die Eigenheimzulage und das Baukindergeld noch volle acht Jahre gezahlt. Beide Zulagen werden jeweils am 15. März eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Bau-Kinderzulage konnte nur im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage beantragt werden.

