Bauaufsicht
Unter dem Begriff Bauaufsicht versteht man die behördliche Überwachung des gesamten Baugeschehens. Die Bauaufsicht sorgt dafür, dass die öffentlich rechtlichen Vorschriften gewährleistet und eingehalten werden. Hierzu unterliegt das Bauvorhaben einer ständigen Kontrolle. Grundlage der Bauaufsicht ist das Bauordnungsrecht und das Bauplanungsrecht, welche von ihr vollzogen werden. Grundsätzlich dient die Bauaufsicht dazu, öffentliche Gefahren abzuwehren. Die Bauaufsichtsbehörden sind mit den Aufgaben der Bauaufsicht betraut. In diesem Zusammenhang wird zwischen verschiedenen Verwaltungsebenen in der Bauaufsicht unterschieden: der obersten, mittleren und unteren Bauaufsichtbehörde. An erster Stelle steht bei der Bauaufsicht das Baugenehmigungsverfahren. Wurde eine Baugenehmigung erteilt, so obliegt der Bauaufsicht die Bauüberwachung und die Bauzustandsbesichtigung. Werden Verstöße gegen die Vorschriften festgestellt, so kann die Bauaufsichtbehörde Verfügungen erlassen, die zur Widerherstellung der baurechtskonformen Zustände erforderlich sind.

