Bauerwartungsland

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Unter dem Begriff Bauerwartungsland, versteht man Grundstücke, die in absehbarerer Zeit bebaubar sind und vermutlich bebaubar werden. Grundsätzlich muss man jedoch zwischen subjektiven und objektiven Bauerwartungsland unterscheiden. Für ein objektives Bauerwartungsland steht die spätere Bebaubarkeit fest, da bereits ein Flächennutzungsplan erstellt wurde. Beim subjektiven Bauerwartungsland beruht die Annahme späterer Bebaubarkeit auf einer Vermutung. Viele Faktoren können dafür sprechen das ein Grundstück zum Bauland erklärt wird, beispielweise durch die direkte Nähe zur Gemeinde oder durch erschlossene Gebiete in direkter Nachbarschaft. Häufig werden diese Grundstücke auch in den Flächennutzungsplänen als Bauerwartungsland gekennzeichnet. Grundsätzlich sollte man jedoch vorsichtig sein beim Kauf eines Bauerwartungslandes. Denn beim subjektiven Bauerwartungsland steht in keiner Weise fest, ob das Grundstück auch in Zukunft bebaubar sein wird. Sollte die Vermutung auf sehr wackeligen Füßen stehen, so sollte man lieber vom Kauf Abstand nehmen. Es sei denn man möchte hier ein Spekulationsgeschäft eingehen.

 
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