Baufenster

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Der Begriff „Baufenster“ stammt aus der Baupraxis und stellt keinen baurechtlich definierten Begriff dar. Im öffentlichen Baurecht spricht man von der überbaubaren Grundstücksfläche. Hierunter ist der Teil eines Grundstückes zu verstehen, auf dem ein Gebäude oder Bauwerk errichtet werden darf. Dieser Teil wird im Bebauungsplan festgelegt und berücksichtigt dabei die jeweiligen bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Innerhalb des Bebauungsplanes erfolgt eine zeichnerische Darstellung; eine Begrenzung erfolgt durch die Baugrenzen und eventuellen Baulinien. Ein zu errichtendes Gebäude darf nur innerhalb dieser Grundstücks-Teilfläche errichtet werden. Diese Festsetzung ist in erster Linie für das Hauptgebäude rechtsverbindlich, für Nebengebäude, wie beispielweise Garagen können andere Regelungen gelten. Durch das Baufenster erfolgt einerseits eine Begrenzung für die Bebauungsmöglichkeit, andererseits kann die jeweilige Gemeinde hierdurch eine gewollte Positionierung der Gebäude erreichen, dies erfolgt vor allem aus städtebaulichen Überlegungen heraus, um ein harmonisches Gesamtbild zu erlangen.

 
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