Baufertigstellungsversicherung

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Die Baufertigstellung dient der Sicherheit des/der Bauherren. Wenn ein Bauunternehmen beispielweise Konkurs anmeldet, so kann ein erheblicher Mehraufwand für den Bauherren entstehen, denn ein anderes Bauunternehmen muss dann die Fertigstellung der Bauleistungen übernehmen. Die Versicherung greift auch dann, wenn der Bauunternehmer zahlungsunfähig ist. Die Baufertigstellungsversicherung wird in der Regel von den Bauunternehmen abgeschlossen und wird den Bauherren in Form einer Bürgschaft nachgewiesen. Grundsätzlich unterscheidet man dabei drei Arten der Baufertigstellungsversicherung: Vertragserfüllungsbürgschaft, Gewährleistungsbürgschaft und Ausführungsbürgschaft. Die Ausführungsbürgschaft dient der Sicherheit des Bauherren bei Zahlungsunfähigkeit und Konkurs. Bei der Gewährleistungsbürgschaft erfolgt eine Absicherung gegen Gewährleistungsschäden des jeweiligen Bauunternehmens im Rahmen des gesetzlich festgelegten Zeitraumes. Bei der Vertragserfüllungsbürgschaft handelt es sich um eine Kombination der beiden vorgenannten Arten.

 
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