Bauflucht

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Unter der Bezeichnung „Bauflucht“ versteht man eine gerade Linie, die eine Festlegung der Stellung von Gebäuden wiederspiegelt. Auf diese Weise wird ein einheitliches Bild gewährleistet, denn auch die Häuser in der Nachbarschaft müssen die Bauflucht einhalten. Grundsätzlich ist das Gebäude zwingend auf der Baufluchtlinie zu errichten und darf beispielweise nicht zurück gesetzt werden. Die geplante, städtebauliche und räumliche Ordnung soll auf diese Weise durchgesetzt werden. Die Bauflucht kann man aus dem gültigen Bebauungsplan entnehmen. Sollte man hier keine Angaben finden oder nichts anderes bestimmt sein, so muss das Gebäude in Baufluchtlinie mit den Umgebungsbauten und Nachbarschaftsbauten in dem Straßenbereich errichtet werden. Zu früheren Zeiten war die Bauflucht meist mit der Straßenflucht identisch, heute differieren die beiden Begrenzung jedoch sehr häufig, da vielerorts beispielweise Vorgärten angedacht werden. Unter dem Begriff „Bauflucht“ versteht man jedoch auch eine gerade Linie, die eine Markierung im Gelände darstellt und zur korrekten Bauausführung dient.

 
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