Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die wichtigste Grundvoraussetzung für den Bau bzw. die Errichtung eines Gebäudes. Der Antrag auf Baugenehmigung wird von einem Vorlageberechtigten, wie beispielweise Bauträger, Architekt oder Ingenieur vorbereitet und von den Bauherren unterschrieben, bevor er bei der zuständigen Baubehörde eingereicht wird. Der Antrag besteht aus den gezeichneten Genehmigungsplänen, der Statik des Gebäudes, allen ausgefüllten Formblättern und dem Wärmeschutznachweis. Bevor mit dem Bau bzw. Umbau begonnen wird, muss die Baugenehmigung vorliegen. Unter Umständen kann vorab eine Teilgenehmigung erteilt werden, so dass mit bestimmten Arbeiten bereits vorher begonnen werden kann. Nur für wenige Bauten ist diese Baugenehmigung nicht erforderlich bzw. es reicht ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Liegt eine Baugenehmigung vor, so muss auch innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau bzw. Umbau begonnen werden, sonst erlischt die Genehmigung. Eine Fristverlängerung ist jedoch auf Antrag möglich.

