Baugesetzbuch
Der Begriff Baugesetzbuch wird auch häufig einfach mit BauGB abgekürzt. Es handelt sich dabei um das wichtigste Gesetz innerhalb des Bauplanungsrechtes. Am 1. Juli 1987 trat das Baugesetzbuch in Kraft, welches eine überarbeitete und zusammengefasste Form der bis dahin bestehenden zwei Gesetze war, das „Bundesbaugesetz“ und das „besondere Städtebaurecht“. Seit dieser Zeit würde es kontinuierlich überarbeitet. Im Baugesetzbuch finden sich eine Vielzahl von Bestimmungen, die Einfluss auf die Struktur, Gestalt und Entwicklung eines besiedelten Raumes haben. Zudem nehmen sie Einfluss auf die Bewohnbarkeit von Dörfern und Städten. Man findet im Baugesetzbuch die wichtigsten stadtplanerischen Instrumente definiert, die allen Gemeinden zur Verfügung stehen. Das Baugesetzbuch wird entsprechend in vier Teile unterteilt: das allgemeine Städtebaurecht, das besondere Städtebaurecht, die sonstigen Vorschriften und die Überleitungs- und Schlussvorschriften. Im allgemeinen Städtebaurecht findet man beispielweise die Bauleitplanung, die den Schutz der Natur gewährleisten soll.

