Bauhelferversicherung
Wer bei der Errichtung eines Hauses oder beim Umbau Eigenleistungen erbringt und hierfür die Hilfe von Freunden, Verwandten oder Bekannten in Anspruch nimmt, der muss über eine entsprechende Bauhelferversicherung nachdenken. Grundsätzlich müssen alle, die beim Bau mithelfen bei der Berufsgenossenschaft Bau gemeldet werden und sind dort entsprechend beitragspflichtig. Über die Berufsgenossenschaft genießen die Helfer einen entsprechenden Versicherungsschutz. Der Beitrag richtet sich in der Regel nach den Arbeitsstunden, die geleistet werden. Bauherren selbst und die Ehepartner können sich bei der Berufsgenossenschaft freiwillig versichern. Als Bauherr sollte man bedenken, dass die Anmeldung der Helfer eine Pflicht ist. Bei Nichtachtung können Bußgelder bis zu 2.500 Euro verhängt werden. Die Leistungen aus der Versicherung bei der Berufsgenossenschaft sind jedoch nur sehr gering, daher bietet sich eine zusätzliche private Bauhelferversicherung an, die einen erweiterten Versicherungsschutz bietet. Gerade im Bau passieren viele Unfälle und meist handelt es sich bei den Helfern um Laien.

