Bauherr Bauherrin
Unter dem Bauherrn bzw. der Bauherrin versteht man im Baurecht denjenigen, den sowohl rechtlichen als auch wirtschaftlichen Auftraggeber eines Bauvorhabens. Der Bauherr kann in eigenem Namen oder auch für Fremde oder eigene Rechnung Bauvorhaben vorbereiten, ausführen, vorbereiten lassen oder ausführen lassen. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um eine natürliche Person handeln, auch juristische Personen können Bauherren sein. Bauherren übernehmen zum einen das Bauherrenrisiko und tragen eine große Verantwortung. Sie sind für die Verkehrssicherheit und die allgemeine Sicherheit auf der jeweiligen Baustelle zuständig. Dies gilt auch dann, wenn für die Abwicklung oder die Betreuung des jeweiligen Bauvorhabens Dritte, wie beispielsweise Bauleiter oder Architekten, beauftragt wurden. Grundsätzlich muss der Bauherr einen Entwurfsverfasser und einen Unternehmer bestellen. Die öffentlich, rechtlichen Vorschriften müssen durch den Bauherren eingehalten werden und er muss die erforderlichen Vorlagen, Anzeigen und Anträge durchführen. Diese Aufgaben können dem beauftragten Entwurfsverfasser übertragen werden. Bei einem Wechsel des Bauherren muss die Bauaufsichtsbehörde umgehend informiert werden.

