Bauherrenhaftpflichtversicherung

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Grundsätzlich ist der Bauherr für die Schäden an Dritten, die durch seinen Bau verursacht werden, verantwortlich und er muss für diese Haften. Dies gilt auch dann, wenn er ein Bauunternehmen, Architekten oder Handwerker mit der Durchführung des jeweiligen Baus beauftragt hat. Er ist auch in diesem Falle nicht von seiner Sorgfaltpflicht befreit und haftet für entstehende Schäden. Auf einer Baustelle bzw. bei einem Bauvorhaben findet man eine Reihe von Gefahrenquellen für Dritte. Daher sollten sich Bauherren mit der Bauherrenversicherung absichern. Diese Versicherung übernimmt die Kosten, die aufgrund der Schäden für den Bauherren entstehen. Die Laufzeit der Bauherrenversicherung erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Bauzeit und endet schließlich mit der Bauabnahme. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt nicht nur die Schäden ab, sondern prüft auch die Forderungen von Dritten und vertritt den Bauherren bei unrechtmäßigen Ansprüchen. Da sich ein Schaden schnell mehrer Zehntausend Euro belaufen kann, sollte die Bauherrenhaftpflichtversicherung auf jeden Fall abgeschlossen werden.

 
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