Baukindergeld

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Das Baukindergeld wurde, genauso wie die Eigenheimzulage, zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Bis dahin wurden den Erwerbern von Immobilien und Bauherren unter bestimmten Voraussetzungen ein Baukindergeld gewährt, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Das Baukindergeld wurde nur mit dem „Antrag auf Eigenheimzulage“ gewährt, der beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden musste. Das Baukindergeld betrug 800 Euro pro Jahr und Kind und wurde acht Jahre lang gezahlt. Alle, die den Antrag noch im Jahr 2005 stellen konnten und die Voraussetzungen erfüllen, bekommen das Baukindergeld volle acht Jahre lang gezahlt. Der Wohneigentümer beziehungsweise sein Ehegatte muss jedoch für mindestens einen Monat Kindergeld bezogen haben oder bei der Besteuerung des Einkommens einen Kinderfreibetrag erhalten. Das Baukindergeld wurde und wird nur für Kinder gezahlt, die dem Haushalt auch zugehören. Das Baukindergeld wurde nur neben dem Fördergrundbetrag gewährt und konnte nicht allein beantragt werden.

 
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