Baulast

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Die Baulast ist eine öffentlich rechtliche Verpflichtung, die der Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde freiwillig übernommen hat. Diese Verpflichtung ergibt sich nicht aus anderen öffentlich rechtlichen Vorschriften. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei den zuständigen Baugenehmigungsbehörden eingetragen. Eine Ausnahme bilden Brandenburg und Bayer, wo die Baulast im Grundbuch eingetragen wird. Die Baulast kann nur mit dem schriftlichen Verzicht der jeweiligen Bauaufsichtbehörde aufgegeben werden. Dann erfolgt auch eine entsprechende Löschung im Verzeichnis. Es gibt eine Reihe verschiedener Baulasten, wie beispielweise die Stellplatzpflichtbaulast, die Vereinigungsbaulast, die Erschließungsbaulast, die Abstandsflächenbaulast oder die Kinderspielflächen-Baulast. Ein Beispiel: Ein Grundstückseigentümer verpflichtet sich seinen Nachbarn über das Grundstück fahren zu lassen. In diesem Fall könnte der Nachbar nachweisen, dass die Erschließung seines Grundstückes gesichert ist, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.

 
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