Bauleitplanung
Das Verfahren der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt und dient zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Mit der Bauleitplanung werden Aussagen getroffen zu der baulichen und sonstigen Nutzung der betreffenden Grundstücke. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der vorbereitenden und der verbindlichen Bauleitplanung. Bei der vorbereitenden Bauleitplanung wird zunächst ein Flächennutzungsplan erstellt. In diesem Flächennutzungsplan wird das gesamte Gemeindegebiet mit seiner momentanen oder seiner geplanten Nutzung dargestellt (Maßstab 1:5.000). Bei der verbindlichen Bauleitplanung werden dann für Teilbereiche des Gemeindegebietes entsprechende Bebauungspläne aufgestellt. Hierbei wird die zulässige Nutzung der einzelnen Grundstücke detailliert festgelegt, wie beispielweise die Art und das Maß (Bauhöhe, Baudichte, etc.). Bei den Flächennutzungsplänen handelt es sich also um eine behördenverbindliche Darstellung, die über die Grundzüge der Bodennutzung Aufschluss geben. Wogegen in den Bebauungsplänen eine allgemeinverbindliche und detaillierte Festsetzung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke erfolgt.

