Bausparguthaben
Das Bausparguthaben ist das angesparte Guthaben des Bausparers im Rahmen eines Bausparvertrages. Zu dem Bausparguthaben werden zudem die Zinsen gerechnet, die der Bausparer erhält. Der Zinssatz liegt in der Regel jedoch deutlich niedriger als bei anderen Anlageformen. Wenn der Bausparer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, so kann er zudem noch staatliche Zuschüsse beantragen, die mit zum Bausparguthaben gezählt werden. Beim Bausparen handelt es sich in erster Linie um ein zielgerichtetes Sparen, welches eine wohnungswirtschaftliche Verwendung findet. Mit dem Abschluss des Bausparvertrages tritt man als Mitglied einer Zweckgemeinschaft bei. Die Ansparphase ist eine Leistung, die der Bausparer zu erbringen hat und die der Gemeinschaft zugute kommt. Mit dieser Leistung, die der Bausparer erbringt, erhält er das Recht auf eine Gegenleistung – ein Bauspardarlehen, zu günstigen Konditionen. Das Bausparkassengesetz regelt die späteren Verwendungsmöglichkeiten eines Bauspardarlehens, wie beispielweise der Kauf von Wohneigentum oder der Bau eines Hauses. Die Verwendung für Modernisierungen, sowie Aus- und Umbauten ist des weiteren möglich.

