Bausparzwischenfinanzierung

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Bei der Bausparzwischenfinanzierung handelt es sich um eine Finanzierungsform, die dann gewählt werden kann, wenn das Mindestansparguthaben des Bausparvertrages erreicht wurde, der Bausparvertrag selbst aber noch nicht zuteilungsreif ist. Meist wird er deshalb nicht zugeteilt, weil die Bewertungszahl für die Zuteilung noch nicht erreicht wurde. Der Bausparer hat in diesem Fall die Möglichkeit den Vertrag zwischen zu finanzieren. Je nach bisher erreichter Bewertungszahl kann sich die Bausparzwischenfinanzierung über wenige Monate erstrecken oder auch über mehrere Jahre. In der Zeit der Bausparzwischenfinanzierung zahlt der Darlehensnehmer ausschließlich Zinsen, jedoch keine Tilgung. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif wird, wird die Bausparzwischenfinanzierung durch das eigentliche Bauspardarlehen abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt muss nun auch eine Tilgungsrate geleistet werden. Die Bausparzwischenfinanzierung kann von der jeweiligen Bausparkasse selbst oder von einer anderen Bank vergeben werden.

 
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