Bauträger
Unter dem Begriff Bauträger versteht man ein Unternehmen, welches Wohnraum erstellt und diesen im Anschluss gewerbsmäßig veräußert. In der Regel kauft das Unternehmen zu diesem Zweck ein Grundstück und beplant und entwickelt dieses. Die Bauleistungen, Architektenplanungen, behördlichen Genehmigungen und die Bausausführung werden vom Bauträger in Auftrag gegeben. Anschließend werden die entwickelten Wohneinheiten verkauft. Der erzielte Verkaufpreis der Wohneinheiten abzüglich aller Kosten für die Erstellung ergibt den Gewinn für den Bauträger. Der Kaufvertrag für die Wohneinheiten kann bereits erfolgen, wenn die Bauleistungen noch nicht abgeschlossen wurden. Daher handelt es sich rechtlich gesehen um eine Mischung aus Kauf- und Werkvertrag. Die Zahlung des Kaufobjektes erfolgt in der Regel auch hier in Form von Abschlagszahlungen, die sich nach dem Baufortschritt richten. Der Bauträger verpflichtet sich, den Wohnraum, wie in der Baubeschreibung angegeben, zu errichten und diesen als Eigentum an den Käufer zu übergeben.

