Bauträgerverordnung

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Die Bauträgerverordnung nennt sich streng genommen Makler- und Bauträgerverordnung und wird häufig einfach mit MaBV abgekürzt. Es handelt sich hierbei um eine Verbraucherschutzverordnung, die dem Schutz der Eigenheimkäufer dient. Das Vermögen des Auftraggebers steht im Mittelpunkt dieses Schutzes. Die Makler- und Bauträgerschutzverordnung regelt die Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Makler, Bauträger, Baubetreuer oder Kapitalanlagenvermittler. Dabei enthält die Makler- und Bauträgerverordnung viele verschiedene Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Unter anderem wird in der Verordnung festgelegt, welche Voraussetzungen ein Bauträger zunächst erfüllen muss, bevor er den festgelegten Kaufpreis vom Käufer verlangen kann. Dies gilt auch für Teilzahlungen, die sich nach dem Baufortschritt richten. Grundsätzlich findet man in der Makler- und Bauträgerverordnung alle Pflichten der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehens- und Anlagevermittler. Die Verordnung liegt zur Zeit in der gültigen Fassung vom 07.11.1990 vor und wurde zuletzt im Jahr 2005 geändert.

 
Bild Registrieren2