Belegungsbindung

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Die Belegungsbindung wird häufig auch als Wohnungsbindung bezeichnet. Es handelt sich hierbei um Wohnungen, deren Bau bzw. Errichtung mit öffentlichen Mittel gefördert wurde. Mit der Inanspruchnahme der öffentlichen Mittel verpflichten sich die Eigentümer, die Wohnungen nur an einen bestimmten Personenkreis zu vermieten. Wer berechtigt ist in die Wohnungen einzuziehen wird gesetzlich festgelegt, in der Regel handelt es sich hierbei um Personen, die ein geringes Einkommen haben und einen Wohnberechtigungsschein nachweisen können. Zudem spielt die Größe der Wohnung und die einzuziehende Personenzahl eine Rolle. In der Umgangssprache werden diese Wohnungen häufig auch als Sozialwohnungen bezeichnet. Der Wohnberechtigungsschein muss von dem zukünftigen Mieter beim Amt für Wohnungswesen beantragt werden, hierzu ist ein Einkommensnachweis erforderlich. Auch der Eigentümer selbst kann die Wohnung nutzen, wenn sein Einkommen gering ist und er einen Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein hat.

 
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