Beleihungsauslauf

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Bei dem Beleihungsauslauf handelt es sich um einen prozentualen Wert, der die Summe des Darlehens zu dem Beleihungswert einer Immobilie darstellt. In der Regel wird die Immobilie nicht komplett fremdfinanziert, sondern Eigenkapital wird vorausgesetzt. Das Verlustrisiko des Darlehensgebers ist umso geringer, je kleiner dieser Prozentwert liegt. Ein Beispiel: Der Beleihungswert einer Immobilie liegt bei 200.000 Euro. Der Käufer der Immobilie kann Eigenkapital von 50.000 Euro aufbringen. Das Fremddarlehen wird also in Höhe von 150.000 Euro benötigt. Der Beleihungsauslauf beträgt also 75 Prozent. Das bedeutet, dass das Darlehen 75 Prozent des Beleihungswertes ausmacht. Kommt es zu einem potentiellen Ausfall des Darlehensnehmer, so ist durch die Verwertung der Immobilie das Risiko des Darlehensgeber umso mehr geschützt, je niedriger der Beleihungsauslauf liegt. Daher verlangen in der Regel alle Banken einen Eigenkapitalanteil. Nur wenige Personen können ohne Eigenkapitalnachweis eine Immobilie finanzieren.

 
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