Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze gibt an bis zu welcher Grenze die verschiedenen Kreditgeber eine Immobilie finanzieren. Der Wert wird in einem Prozentsatz angegeben. Der Beleihungsgrenze zugrunde liegt der sogenannte Beleihungswert der Immobilie, der in der Regel nicht identisch mit dem Markt- oder Verkehrswert einer Immobilie ist. Für Hypothekendarlehen liegt die Beleihungsgrenze zwischen 60 und 80 Prozent, wogegen die Versicherungsgesellschaften lediglich 40 bis 50 Prozent Beleihungsgrenze zugrunde legen. Grundsätzlich richtet sich die Beleihungsgrenze nach der Risikobereitschaft des Kreditinstitutes und den Sicherheiten des Kunden. So können auch Finanzierungen über die Beleihungsgrenze hinaus möglich sein. Jedoch spricht man dann von dem sogenannten Blankokredit (die Summe, die über die Beleihungsgrenze hinaus geht). Hier spielt allein die Bonität des Kreditnehmers ein Rolle und das Risiko des Kreditgebers liegt dabei natürlich bedeutend höher. Die Differenz zwischen Beleihungsgrenze und Beleihungswert stellt für den Kreditgeber einen Sicherheitsabschlag dar.

