Beleihungswert

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Der Beleihungswert gibt den Wert eines Objektes (Grundstück, Immobilie) aus Sicht des Kreditinstitutes an. Dabei handelt es sich um einen Wert, den die Bank auch über einen langfristigen Zeitraum als realisierbar hält. Schließlich handelt es sich bei dem Objekt gleichzeitig um eine Sicherheit für den Kreditgeber, denn dieser kann das Objekt, bei einem potentiellen Ausfall des Kunden, verwerten. Daher orientiert sich der Beleihungswert in der Regel nicht nach dem sogenannten Verkehrswert des Objektes. Die Ermittlung des Beleihungswertes orientiert sich an den Richtlinien für die Erstellung von Gutachten. Ein Mitarbeiter des jeweiligen Kreditinstitutes, der befugt ist und über die erforderlichen Sachkenntnisse verfügt, legt den Beleihungswert fest. Daher kann es unter Umständen vorkommen, dass dieser Wert von dem errechneten Beleihungswert abweicht. Es gilt bei der Festlegung immer das Niederstwert Prinzip. Grundsätzlich gilt die Regel: das der Beleihungswert den Verkehrswert nicht überschreiten sollte.

 
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