Bereitstellungszinsen

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Bereitstellungszinsen fallen dann an, wenn ein Kreditinstitut, die vereinbarte Darlehenssumme bereit hält, diese vom Kreditnehmer jedoch nicht in Anspruch genommen wird. Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt in der Regel bei 0,25 Prozent der Darlehenssumme pro Monat. Die Bereitstellungszinsen fallen jedoch in der Regel nicht sofort mit der Kreditzusage an, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dieser Zeitpunkt kann jedoch sehr verschieden sein und ist abhängig von dem jeweiligen Kreditinstitut. Manche berechnen bereits nach vier Wochen, andere erst nach neun Monaten Bereitstellungszinsen. Der genaue Zeitraum wird im Darlehensvertrag festgelegt. Je später Bereitstellungszinsen anfallen, desto besser für den Kreditnehmer. Die Bereitstellungszinsen fließen nicht in die Berechnung des Effektivzinssatzes und gelten als Baunebenkosten. Die Bereitstellungszinsen werden taggenau berechnet und werden je nach Bank nach den unterschiedlichsten Methoden fällig. Die Banken berechnen Bereitstellungszinsen, da sie oft selbst Zinsen für die Darlehenssumme, die dem Kunden jederzeit zum Abruf zur Verfügung steht, zahlen muss oder extra Pfandbriefe verkaufen muss.

 
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