Beurkundung

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Eine Beurkundung führt grundsätzlich ein Notar durch, die Einzelheiten zur Beurkundung findet man im Beurkundungsgesetz, kurz auch BeurkG genannt. Die Urkunde wird von dem Notar nach dem Willen der Parteien vorbereitet und diese werden über die Tragweite des jeweiligen Geschäftes belehrt. An einem festgelegten Beurkundungstermin treffen sich die beteiligten Parteien beim Notar, wobei sich die Parteien ausweisen müssen. Wurden die anwesenden Parteien belehrt, so liest der Notar den Inhalt der Urkunde vor. Sollten von den Parteien einzelne Teile nicht verstanden werden, so muss der Notar diese erklären. In Abstimmung mit allen beteiligten Parteien können zu diesem Zeitpunkt auch noch Änderungen vorgenommen werden. Sollten die Parteien mit dem Inhalt der Urkunde einverstanden sein, so unterschreiben die Parteien diese. Anschließend wird mit der Unterschrift des Notars bestätigt, dass die Parteien die Erklärung so wie in der Niederlegung abgegeben haben. Der Beweis für die beurkundete Erklärung ist die notarielle Urkunde.

 
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