Bezugsfertig
Der Begriff bezugsfertig lässt sich grundsätzlich dadurch definieren, das ein Bauvorhaben fertiggestellt wurde und das Gebäude bzw. die Wohnungen bezugsfertig sind. Das heißt die Nutzung kann beginnen. Heute wird seitens der Hersteller von Einfamilienhäusern der Begriff „bezugsfertig“ jedoch sehr schnell verwendet. Man sollte sich hierbei genau erkundigen, was hierunter verstanden wird. Bei manchen kann man wirklich direkt einziehen, bei anderen fehlen noch die Wand- und Bodenbeläge und bei anderen sind selbst die Fliesen und Sanitärobjekte noch nicht im Preis inbegriffen. Ein Blick in die jeweilige Bau- und Leistungsbeschreibung gibt genauen Aufschluss. Man sollte sich hier eingehend informieren, schließlich sind diese noch zu erbringenden Arbeiten unter Umständen auch mit erheblich hohen Kosten verbunden. Sind an dem Bau lediglich nur noch kleinere Schönheitsarbeiten vorzunehmen, so spricht man davon, dass das Bauvorhaben fertiggestellt wurde. Von einer Fertigstellung spricht man auch dann, wenn das jeweilige Objekt bereits bezugsfertig ist, es jedoch noch nicht genutzt wird.

