Bodenrichtwert
Der Paragraph 196 des Baugesetzbuches liefert die Rechtsgrundlage für die Bodenrichtwertermittlung. Es handelt sich hierbei um Lagewerte, die je Quadratmeter Grundstücksfläche angegeben werden. Ausschlaggebend sind die Nutzungs-, Wert- und Lageverhältnisse des jeweiligen Grundstückes. Zu den maßgeblichen Eigenschaften und Merkmalen gehören beispielweise: Maß und Art der baulichen Nutzung, Erschließungszustand und die Grundstücksgestalt. Der Gutachterausschuss erstellt eine Kaufpreissammlung und ermittelt anhand dieser den Bodenrichtwert. Diese werden jährlich veröffentlicht, in der Regel mittels Bodenrichtwertkarten oder entsprechenden Tabellen. Bei den Bodenrichtwertkarten handelt es sich um Stadtpläne, auf denen die Richtwerte in die jeweiligen Grundstücksflächen eingezeichnet werden. Die Werte können sich auf eine bestimmte Straße, einen Straßenzug, einen Stadtteil oder auch auf eine ganze Ortschaft beziehen. Die örtlichen Bauämter bzw. die Katasterämter führen die Bodenrichtwertkarten. Heute bieten einige Bundesländer auch eine Online Abfrage an, die zum Teil jedoch kostenpflichtig ist.

