Briefgrundschuld
Bei einer Briefgrundschuld handelt es sich um eine spezielle Art der Grundschuld. Hierbei wird die Grundschuld noch zusätzlich erweitert. Wie bei der „normalen“ Grundschuld auch erfolgt die Eintragung in das Grundbuch und zusätzlich wird ein Grundschuldbrief ausgestellt. Mit der Übergabe des Briefes an den Gläubiger, erwirbt dieser auch die Rechte an der Briefgrundschuld. Die Übertragung der Briefgrundschuld kann auf zwei verschiedene Wege erfolgen: durch schriftliche Abtretung und Übergabe des Briefes oder durch mündliche Abtretung, Übergabe des Briefes und Eintragung in das Grundbuches. Auch eine Briefgrundschuld kann abgetreten werden, indem eine schriftliche Abtretungserklärung verfasst wird. Die Abtretung wird auch hier erst mit der Übergabe des Grundschuldbriefes rechtskräftig. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt den Ablauf der Briefgrundschuld. Bei der Abtretung spricht man auch von der Übertragung der Briefgrundschuld.

