Buchgrundschuld
Bei der Buchgrundschuld handelt es sich um eine Grundschuld, die lediglich im Grundbuch eingetragen wird, im Gegensatz zu der Briefgrundschuld, bei der zusätzlich ein Grundschuldbrief erstellt wird. Durch die schriftliche Abtretung und der Eintragung der Abtretung im Grundbuch erfolgt die Übertragung der Buchgrundschuld. In der Grundschuldbestellung ist die Buchgrundbestellung die übliche Form heutzutage. Durch die Eintragung einer Grundschuld einsteht auf dem Grundstück eine Belastung. Für die Darlehnsgeber dient die Grundschuld als Sicherheit. Kann der Darlehensnehmer, die Schuld nicht zurückzahlen, so hat der Darlehensgeber die Verwertungsrechte an dem Grundstück. Er kann dieses dann Veräußern und mit dem erzielten Kaufpreis das Darlehen begleichen. In den meisten Fällen kommt es dann zur Zwangsversteigerung. Die Grundschuld besteht bereits mit der Eintragung der Grundschuld, auch wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde – es ist somit nicht von dem Bestand einer Forderung abhängig, im Gegensatz zur Hypothek.

