Citylage
Bei Immobilien spricht man häufig von einer Citylage. Im privaten Immobilienbereich ist hiermit die Nähe zur City gemeint. Aber bei Immobilien, die geschäftlich genutzt werden, spielt die Citylage eine wesentlich größere Rolle und spiegelt sich auch in der Wertermittlung wieder. Hierunter versteht man Geschäfthäuser, die sich in einer hervorragenden Lage befinden, in der die Einzelhandelsausnutzung optimal ist. Man unterscheidet zwischen 1a, 1b und IIa Lage. Die 1a Lage zeichnet sich durch ein besonders hohes Passantenaufkommen aus, so dass ein hoher Verkaufumsatz erzielt werden kann. In der Regel liegen solche Immobilien in den Fußgängerzonen. Von einer 1b Lage spricht man in der Regel dann, wenn es sich um ein Geschäftshaus handelt, dass sich in unmittelbarer Umgebung der Fußgängerzone befindet, jedoch eine weitaus geringere Passantenfrequenz aufweist. Gerade von der Lage ist der Einzelhandel sehr stark beeinflusst. Jedoch muss auch der höhere Mietpreis berechnet werden. Geschäftsräume in einer 1a-Lage haben oft einen sehr hohen Quadratmeterpreis.

