Courtage
Der Begriff Courtage stammt von dem französischen Wort courtier ab, welches übersetzt so viel wie Agent oder Makler heißt. Im deutschen bezeichnet man mit diesem Begriff die Vermittlungsgebühren eines Maklers, die sowohl bei Immobiliengeschäften als auch bei Börsengeschäften anfallen kann. Hinzu kommen noch einige andere Dienstleistungssektoren bei denen eine Courtage anfällt. Im Bereich der Immobilien wird eine Courtage nicht nur dann verlangt, wenn um die Vermittlung eines Kaufes geht, sondern vielfach auch bei der Vermietung. Immer dann, wenn ein Makler als Vermittler auftritt, fällt auch eine Courtage an. Beim Erwerb einer Immobilie beläuft sich die Courtage in der Regel auf vier bis sechs Prozent des Kaufpreises, bei der Vermietung ist es dagegen eine bestimmte Anzahl an Monatsmieten. Besondere Vereinbarungen sind jedoch möglich. Bevor der Makler eine Courtage verlangen kann, muss er eine Maklervereinbarung getroffen haben, diese kann auch mündlich getroffen werden. Nicht immer muss die Courtage seitens des Käufers oder des Mieters getragen werden. Manchmal übernimmt der Verkäufer bzw. der Vermieter diese und in anderen Fällen teilen sich die Courtage beide Partner.

