Damnum
Bei dem Begriff Damnum handelt es sich um einen Oberbegriff, der sowohl für Darlehensauf- als auf für Darlehensabgelder verwendet wird. Die Höhe des Damnum ergibt sich aus der Differenz zwischen Auszahlungs- und Rückzahlungsbetrag eines Darlehens. Der Rückzahlungsbetrag des Darlehens erhöht sich um das Aufgeld, wenn ein Darlehensaufgeld vereinbart wurde. Dementsprechend verringert sich der Auszahlungsbetrag um das Abgeld, wenn die Vereinbarung ein Darlehensabgeld beinhaltet. Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine Zinszahlung, die auch aus steuerlicher Sicht so zu behandeln ist. Allerdings besteht ein Unterschied zwischen einem privaten und einem geschäftlichen Darlehen. Im geschäftlichen Bereich kann das Damnum zu den Betriebsausgaben gerechnet werden. Bei Darlehen die zur Anschaffung einer selbst genutzten Immobilie aufgenommen werden, kann das Damnum steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Immobilie später vermietet wird, dann kann das Damnum im Jahr der Fälligkeit geltend gemacht werden.

