Darlehen
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag. Der Darlehensgeber verpflichtet dem Darlehensnehmer einen bestimmten Betrag zur Verfügung zu stellen. In diesem Zuge verpflichtet sich der Darlehensnehmer, den Darlehensbetrag und das entstehende Entgelt (zum Beispiel Zinsen) zurückzuzahlen. Die Art der Rückzahlung und das Darlehensentgelt werden im Vertrag festgesetzt. Dementsprechend unterscheidet man auch die verschiedenen Darlehensarten. Das endfällige Darlehen wird beispielweise am Ende der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt. Beim Annuitätendarlehen zahlt der Darlehensnehmer gleichbleibende Raten, jedoch verändert sich der Tilgungs- und Zinsanteil. Beim Tilgungsdarlehen sinken hingegen die Raten während der Laufzeit, da die Tilgung immer in gleicher Höhe vorgenommen wird und der Zinsanteil entsprechend sinkt. Weitere Darlehensarten sind zum Beispiel das Laufzeit-, Bauspar- und Beteiligungsdarlehen. Um ein Darlehen zugesprochen zu bekommen, wird grundsätzlich Bonität erwartet.

