Darlehensnennbetrag
Bei dem Darlehensnennbetrag handelt es sich um den Betrag, der im Darlehensvertrag angegeben wird. Es ist der Betrag, der an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden muss. Dabei muss die Auszahlungssumme des Darlehens nicht mit dem Darlehensnennbetrag übereinstimmen. Von dem Darlehensnennbetrag werden in der Regel noch Gebühren abgezogen, durch die sich die Auszahlungssumme verringert. Doch in jedem Fall muss der Darlehensnennbetrag zurückgezahlt werden. Von diesem wird auch der Nominalzins errechnet. Dieser darf jedoch nicht mit dem Effektivzins verwechselt werden, denn dieser spiegelt die Gesamtbelastung einschließlich der Nebenkosten eines Darlehens wieder. Im Zusammenhang mit dem Darlehensnennbetrag spricht man auch von der Nominalschuld, Darlehensnominalbetrag oder Nominalbetrag. Alle Begriffe haben grundsätzlich, die selbe Definition.

