Darlehensnominalzins

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Der Darlehensnominalzins wird im Darlehensvertrag vereinbart. Dieser Zins wird von dem Darlehensnennbetrag errechnet und muss von dem Darlehensnehmer zusätzlich zum Darlehensschuldbetrag gezahlt werden. In der Regel wird der Darlehensnominalzins pro Jahr/anno angegeben. Im Darlehensnominalzins werden die Verrechnungsmethoden der Bank (Zahlungsmodalitäten) und die Darlehensnebenkosten, wie beispielweise die Bearbeitungsgebühren, nicht mit berücksichtigt. Somit ist er strikt vom Effektivzins abzutrennen. Die Höhe des Nominalzinses wird in dem Darlehensvertrag vereinbart und kann sowohl auf eine bestimmte Laufzeit hin festgeschrieben werden oder auch variabel sein. Bei einem festgeschriebenen Nominalzins ändert sich der Zinssatz während der Laufzeit nicht. Oder bei langfristigen Darlehen wird der Zinssatz beispielweise für die ersten zehn Jahre festgeschrieben, danach erfolgt eine erneute Festschreibung. Der Zinssatz kann zu diesem Zeitpunkt verändert werden. Der variable Zins kann jederzeit an die jeweilige Marktsituation angepasst werden.

 
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