Darlehenszins
Der Begriff „Darlehenszins“ wird häufig im Volksmund verwendet und bedeutet Nominalzinssatz. Der Begriff wird häufig aber auch für den Effektivzins benutzt, was jedoch falsch ist. Der vereinbarte Darlehensbetrag bildet die Grundlage für den Darlehenszins (Nominalzins). Es handelt sich hierbei um einen prozentualen Aufschlag, der vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu zahlen ist. Der Darlehenszins richtet sich nach den allgemeinen marktüblichen Zinskonditionen und ist ein wichtiger Bestandteil der Gesamtkreditkosten. Die marktüblichen Zinskonditionen ergeben sich aus der veranschlagten Marge der Bank und deren Refinanzierungskosten. Der Darlehenszins spiegelt jedoch nicht die gesamten Darlehenskosten wieder. Aufgrund dessen sind die Kreditinstitute verpflichtet in ihren Kreditangeboten auch den Effektivzins anzugeben. In diesem Effektivzins sind viele Darlehensnebenkosten mit eingerechnet, jedoch auch nicht alle. Der Darlehenszins wird im Vertrag festgelegt und wird in der Regel pro Jahr/anno angegeben. Es kann sich um einen festen, als auch um einen variablen Zins handeln.

